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Diese Themen bestimmen meine Arbeit:

Alles was ein Frauenleben betrifft

 

 

 

Die Kosten

Neuaufnahmen werden nicht mehr angenommen.

Für alle Leistungen werden pro Arbeitsstunde 60 € berechnet. Telefonische Gespräche und Online-Beratungen orientieren sich anteilig an diesem Stundensatz.

Zusatz- oder Privatversicherte erhalten ihre Rechnungen ganz oder teilweise erstattet. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Eine Gewähr für die Erstattung kann nicht übernommen werden, da die Erstattungsfähigkeit je nach Krankenkasse unterschiedlich ist. Grundsätzlich gilt: Die Vertragspartnerin für die Heilpraktikerin ist die Patientin und nicht die Krankenkasse.